Schulgremien
Das Schulgesetz des Landes NRW bezieht alle Beteiligten in die Gestaltung des Schullebens mit ein. So sind auch am privaten Ernst-Kalkuhl-Gymnasium alle im Gesetz vorgesehenen Mitbestimmungsgremien aktiv.
Im Einzelnen sind dies
die Schulkonferenz, bestehend aus 10 Lehrervertretern und jeweils 5 Eltern- und Schülervertretern, unter der Leitung des Schulleiters als höchstes Beschlussgremium,
die Schulpflegschaft als Versammlung der Elternvertreter aller Klassen und Jahrgangsstufen mit den beiden Vorsitzenden an der Spitze,
die Schülervertretung, die als Schülerrat mit allen Klassen- und Stufensprecherinnen und –sprechern das Mandat der Schülerinnen und Schüler wahrnimmt und von den SV-Sprechern nach außen vertreten wird.
Die Aufgaben und Rechte dieser Gremien finden sich im Schulgesetz NRW unter den Paragraphen § 65 Schulkonferenz, § 72 Schulpflegschaft, § 74 Schülervertretung.
Den Text kann man nachlesen unter folgendem Link:
www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/SchulG_Text.pdf


